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   BGH, 27.02.2008 - V ZB 16/08   

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https://dejure.org/2008,14952
BGH, 27.02.2008 - V ZB 16/08 (https://dejure.org/2008,14952)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2008 - V ZB 16/08 (https://dejure.org/2008,14952)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - V ZB 16/08 (https://dejure.org/2008,14952)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde wegen Nichtvorliegens des § 79 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO)

  • Judicialis

    GBO § 79 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 79 Abs. 2; ZPO § 574
    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in Grundbuchsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.09.2008 - V ZB 117/08

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Es erschöpft sich in dem beleidigenden Vorwurf, die abgelehnten Richter hätten in früheren Verfahren (V ZB 16/08, V ZB 84/08, V ZB 85/08) "die willkürliche und schikanöse Behandlung des Antragstellers, Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeführers - wider Recht und Gesetz - zwischenzeitlich geduldet und später nachträglich "legalisiert".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 54/07

    Krankenversicherung

    Hieraus folgt, dass eine Rechtsfortbildung durch die Schaffung einer richterrechtlichen Untätigkeitbeschwerde nicht in Betracht kommt; eine derartige Untätigkeitsbeschwerde ist unzulässig (BSG aaO; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 27.02.2008, Az V ZB 16/08; Landessozialgericht (LSG) Celle-Bremen, Beschluss vom 06.08.2007, Az L 8 B 139/07 AS; OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.01.2008, Az i-24 W 109/07).
  • BSG, 30.07.2009 - B 1 KR 6/09 S
    Dementsprechend stehen auch die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes einer richterrechtlich entwickelten Untätigkeitsbeschwerde skeptisch oder ablehnend gegenüber (vgl zB Bundesarbeitsgericht NJW 2009, 1161; klar ablehnend zB Bundesgerichtshof , Beschluss vom 25.9.2008 - AnwZ(B) 15/08 und AnwZ(B) 55/08, juris RdNr 4; BGH, Beschluss vom 27.2.2008 - V ZB 16/08 -, Bundesfinanzhof , Beschluss vom 4.10.2005 - II S 10/05 - RdNr 4; BFH, Beschluss vom 24.5.2006 - VII S 12/06 - RdNr 5; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 5.12.2006 - 10 B 68/06 - RdNr 1; BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008 - 7 B 4/08 - RdNr 2).
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